Allgemein

Die Bezirksrichterin

Andrea Waldner-Vontobel (*1982) ist Bezirksrichterin am Bezirksgericht Hinwil. Ausserdem engagiert sie sich in Arbeitsgruppen am Obergericht im Bereich Familienrecht. Die Richterin ist erst kürzlich Mutter eines Sohnes geworden.

Frau Waldner-Vontobel, ist das heutige Familienrecht zeitgemäss?

Andrea Waldner-Vontobel: Familienmodelle ändern sich stets. Während noch vor wenigen Jahren die klassische Familie darin bestand, dass der Vater arbeiten ging und die Mutter für die Kinder sowie den Haushalt zuständig war, bestehen heute zahlreiche verschiedene, vollständig akzeptierte Rollenmodelle: Die klassische Hausfrauen gibt es nach wie vor, aber heute sind auch Hausmänner durchaus am Werk. Typisch für unsere Zeit ist die sogenannte Zuverdiener-Ehe, bei der der eine Elternteil 100 % arbeitet, der andere Teilzeit. Auf Grund der besseren ausserfamiliären Betreuungsmöglichkeiten ist ein höheres Pensum möglich als früher. Daneben nimmt aber auch die Anzahl Eltern zu, welche beide nur Teilzeit arbeiten (dafür in höherem Grade).
Nebst den verschiedenen Arbeitsmodellen, die Einfluss auf das Familienleben haben, ist aber auch die Familienzusammensetzung heute nicht mehr homogen: Es gibt Patchwork-Familien, Regenbogen-Familien und eine stattliche Anzahl Familien, bei denen Vater und Mutter nicht mehr zusammen leben.
All diesen verschiedenen Lebensformen muss das heutige Familienrecht gerecht werden und das ist für den Gesetzgeber nicht einfach. Das Gesetz muss möglichst «schlank» gehalten werden. Entsprechend liefert es auch nicht für jede Konstellation die erhoffte Antwort. Es ist alsdann Sache der Rechtsprechung, dem Einzelfall Rechnung zu tragen.

Das heutige Familienrecht wurde erst kürzlich revidiert: Zum einen wurde die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall eingeführt, zum anderen das Unterhaltsrecht komplett überarbeitet und der sogenannte Betreuungsunterhalt eingeführt. Dass das Familienrecht der Realität naturgemäss etwas hinterher hinkt, ist klar: Zuerst muss sich etwas in der Gesellschaft ändern, bevor sich eine Gesetzesanpassung rechtfertigt, beziehungsweise auch angenommen wird.
Es ist Sache der Gerichte, dieses Familienrecht zeitgemäss umzusetzen und dafür zu sorgen, dass es dem Einzelfall bestmöglich gerecht wird.

Wie ist Vereinbarkeit von Beruf und Familie in diesem Beruf?

Wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für mich persönlich sein wird, werde ich erst nach dem Mutterschaftsurlaub erfahren. Indes bin ich in der privilegierten Lage, mein Pensum auf 50 % reduzieren zu können, ohne, dass sich damit meine Arbeit an und für sich ändern wird. Ich werde in dieser Zeit einfach weniger Fälle und Verhandlungen bestreiten können. Mein Beruf bleibt somit weiterhin abwechslungsreich, spannend und herausfordernd. Das schätze ich sehr.

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