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Rosa Göttisheim

(1875 – 1950) war 1916 Mitbegründerin der Vereinigung für das Frauenstimmrecht Basel, 1924-35 Zentralpräsidentin des Schweizerischen Lehrerinnenvereins, 1916 Mitbegründerin und 1935-46 Präsidentin der Basler Frauenzentrale.

Im 2. Weltkrieg war Rosa Göttisheim in der Flüchtlingshilfe tätig und leitete eine Abteilung für Kriegsschädenfürsorge. 1936-48 vertrat sie die sozialistischen Kirchgenossen in der Synode der Evang.-Ref. Kirche Basel. Ferner arbeitete sie im Christl. Verein Junger Töchter mit.

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Elisabeth Lardelli

(1921 – 2008 ) erwarb 1950 als erste Frau das Bündner Anwaltspatent.

Von 1973 bis 1979 war Lardelli in Graubünden Grossrätin für die SVP. Im Jahr 1974 rückte sie als Ersatzkandidatin für den in den Ständerat gewählten Leon Schlumpf in den Nationalrat nach, blieb aber nur bis 1975 im Rat. Von 1977 bis 1980 war sie Präsidentin des Schweizerischen Verbandes der Akademikerinnen. Lardelli setzte sich in ihrer politischen Arbeit für das Frauenstimmrecht und die Gleichberechtigung der Frauen sowie für das neue Kinder- und das Eherecht ein.

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Christiane Brunner

Christiane Brunner (*1947) ist Gründungsmitglied der Frauenbewegung in der Schweiz. Die Juristin war Kantons- und Nationalrätin. Beinah auch die zweite Bundesrätin (1993). Sie initiierte den ersten Frauenstreik in der Schweiz.

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Maria Goswina von Berlepsch

(1845 – 1916)  war eine schweizerisch-österreichische Schriftstellerin und Mitarbeiterin mehrerer Zeitschriften.

Als Anerkennung für ihre literarische Tätigkeit erhielt sie 1905, nach Erscheinen ihrer Zürcher Erzählung “Episode” (1904), das Stadtzürcher Ehrenbürgerrecht. Der Roman “Befreiung” (1907), der den mühseligen Werdegang einer Schriftstellerin schildert, wurde in Österreich als ihr reifstes und bestes Werk gepriesen, in der Schweiz kritisierte man hingegen dessen emanzipatorische Tendenz. Ihre zahlreichen Werke wurden z.T. mehrmals aufgelegt, u.a. in der Reihe “Gute Schriften”.

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Bei der Umsetzung hapert es

Andrea Gisler, Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei, war von 2011 bis Mai 2019 Präsidentin der Frauenzentrale Zürich. Ab Sommer 2019 wird sie die GLP im Kantonsrat vertreten. Sie ist im Vorstand von alliance F (Dachverband der Schweizerischen Frauenorganisationen) und vom Frauenhaus Zürcher Oberland. Seit Mai 2019 ist Andrea Gisler im Kantonsrat und Vizepräsidentin der Grüniberalen Fraktion. 

Frau Gisler, nach acht Jahren sind Sie im letzten Mai als Präsidentin der Frauenzentrale Zürich zurückgetreten. Wie haben sich die Themen in dieser Zeit verändert?

Die Themen haben sich in diesen acht Jahren kaum verändert. Im Vordergrund stehen nach wie vor Gewalt gegen Frauen, Lohnungleichheit, die angemessene Vertretung von Frauen in Führungspositionen und in der Politik sowie die Care-Arbeit. Geändert hat sich, dass der Feminismus im Mainstream angekommen ist. Die #MeToo-Debatte und die Wahl von Donald Trump haben viele Frauen aufgerüttelt. Das hat der Frauenbewegung in jüngster Zeit viel Schwung gegeben. 

Die letztjährige Kampagne «Für eine Schweiz ohne Freier», hat besonders hohe Welle geworfen. Was war das Ziel dieser Kampagne?

Unser Ziel war, eine gesellschaftspolitische Debatte anzustossen: Ist Prostitution vereinbar mit der Menschenwürde? Was sagt die Prostitution über das Machtverhältnis zwischen den Geschlechtern aus? Wie sollen Freier zur Verantwortung gezogen werden? Während sich andere Länder in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema beschäftigt haben, pflegt die Schweiz die schummrig-plüschige Idylle. Man hat sich darauf geeinigt, das Geschäft mit dem Sex und der Ware Frau in Ordnung zu finden und will gar nicht so genau wissen, was im Verborgenen abläuft. 

Noch nie ist eine Kampagne der Frauenzentrale auf so viel Resonanz gestossen, nicht nur in der Schweiz, auch im Ausland. Der Videoclip hat auf Facebook über 635’000 Personen erreicht, er wurde mehr als 4’600 Mal geteilt – für Schweizer Verhältnisse überwältigende Zahlen. Für mich persönlich ist klar, dass Prostitution weder Sex noch Arbeit ist, sondern Gewalt und Ausbeutung. 

Was hat der Feminismus in der Schweiz bis jetzt erreicht? – Was noch nicht?

Die rechtliche Gleichstellung ist weitgehend erreicht. 1971 erhielten die Frauen das Stimm- und Wahlrecht. Zehn Jahre später wurde die Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Bundesverfassung verankert. 1988 trat das neue Eherecht in Kraft, 1996 das Gleichstellungsgesetz. Seit 2001 ist der Schwangerschaftsabbruch straflos, und 2005 führte die Schweiz als letztes Land in Europa die Mutterschaftsversicherung ein. Diese Erfolge dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es an der Umsetzung hapert, und zwar in vielen Bereichen. Im Global Gender Gap Report 2018 – ein vom Weltwirtschaftsforum erstellter Bericht, der die Gleichstellung der Frauen analysiert – erreicht die Schweiz nur den 20. Platz. Viel Nachholbedarf sieht der Bericht bei der wirtschaftlichen Beteiligung der Frauen. Die Schweiz wird den Anschluss verlieren, wenn es ihr nicht gelingt, das Potential der Frauen besser zu nutzen. 

Welche Feminismus-hemmende Faktoren gibt es? 

Hinderlich sind alte Rollenbilder, die in der Schweiz ganz tief in den Köpfen verankert sind. Der Mann ist der Ernährer, die Frau kümmert sich um die Kinder und den Haushalt. Unser ganzes Sozialversicherungssystem und der Arbeitsmarkt sind auf diesem Modell aufgebaut. Mittlerweile ist es zwar gesellschaftlich akzeptiert, dass eine Mutter erwerbstätig ist, über ein Kleinpensum hinaus sollte das berufliche Engagement dann aber doch nicht gehen. Für sich spricht, dass Väter und Mütter, die voll erwerbstätig sind, unterschiedlich beurteilt werden, obwohl sie genau dasselbe tun. Überhaupt sind viele Vorurteile vorhanden, die Fortschritte bei der Gleichstellung behindern, zum Beispiel dass Frauen keine beruflichen Ambitionen haben oder dass schöne Frauen nicht intelligent sein können oder dass Frauen fürsorglicher und warmherziger sind. Frauen, die dem weiblichen Ideal nicht entsprechen, sind beliebtes Angriffsziel. 

Selbst im aufgeklärten 21. Jahrhundert werden Religion und Kultur immer noch zum Vorwand genommen, um Frauen zu unterdrücken und sie in ihren (sexuellen) Freiheiten zu beschneiden. Eindrücklich wird dies im Film «#Female Pleasure» der Schweizer Regisseurin Barbara Miller gezeigt. Diesen fundamentalistischen Strömungen ist entschieden entgegen zu treten. Das Gebot der Nichtdiskriminierung und die Gleichbehandlung der Geschlechter sind Grundwerte, die universal gelten und nicht verhandelbar sind. 

Welche Frauen sollten unsere Leserinnen und Leser kennen?

Emilie Kempin-Spyri (1853-1901), eine Vorkämpferin für die Rechte der Frauen. Wäre ihr Leben nicht von Eveline Hasler literarisch aufgearbeitet worden («Die Wachsflügelfrau»), würde heute kaum jemand die erste Juristin Europas kennen. 

Iris von Roten (1917-1990), die 1958 das Buch «Frauen im Laufgitter» veröffentlichte. Schonungslos analysierte sie in ihrem Buch die Lage der Frau in der Schweiz und forderte die Gleichstellung der Frau in allen Bereichen. Sie war ihrer Zeit weit voraus, wurde angefeindet und erfuhr erst spät die ihr gebührende Wertschätzung.

www.gislerhaltiner.ch

Lohn für Hausarbeit

Sibylle Stillhart ist Mutter von drei Buben, Autorin und Journalistin. In ihrem Buch «Schluss mit Gratis. Frauen zwischen Lohn und Arbeit» fordert sie einen Mütterlohn.

Frau Stillhart, was hat Sie zu Ihrem neuen Buch zum Thema Hausfrauenlohn inspiriert?

Seit mein erster Sohn geboren wurde, betrifft mich das Thema der sogenannten Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Lange habe ich geglaubt, dass Arbeit und Familie zu vereinbaren, tatsächlich ein harmonisches Miteinander sei – so wie es uns Wirtschaft und Politik vorgaukeln. Erst seit ich Mutter bin, realisiere ich, dass da vieles nicht stimmt. Etwa dass die meisten Eltern unglaublich gestresst sind, ihre Kinder an ihren Jobs vorbeizujonglieren und dass es bei der Erwerbsarbeit weder um Entfaltung noch um Verwirklichung geht. Wir arbeiten alle immer härter, ohne dass die Strukturen der Arbeitswelt hinterfragt werden. Deshalb habe ich begonnen, mich mit dem Begriff «Arbeit» auseinanderzusetzen: Was ist «Arbeit»? Welche Arbeit wird bezahlt? Welche nicht? Und wer entscheidet darüber, welche Arbeit bezahlt wird und welche nicht? 

Und?

Geht man der Sache auf den Grund, wird sehr schnell klar, welche «Arbeit» als wertvoll erachtet und bezahlt wird – und welche nicht. Hausarbeit und Kinderbetreuung gelten ja nicht einmal als Arbeit. Darum gibt es auch keinen Lohn dafür. Es ist kein Zufall, dass es nach wie vor hauptsächlich Frauen sind, die diese Aufgaben bewältigen. Schauen wir uns dann die bezahlte Arbeit an, zeigt sich das gleiche Muster: «Männliche» Berufe – etwa im Finanz- und Versicherungswesen oder in der Maschinenindustrie – sind von Beginn an besser bezahlt als «weibliche» Berufe, die oft im Niedriglohnsektor angesiedelt sind. Frauen arbeiten häufig als Verkäuferinnen, als Assistentinnen oder im sozialen Bereich, wo sie sich um Kleinkinder, Kranke oder um pflegebedürftige Alte kümmern. Sobald Frauen in sogenannte Männerdomänen vordringen, beispielsweise in der Psychologie, Medizin oder ins Lehramt, nimmt das Prestige dieser Berufe ab und das Lohnniveau sinkt. Es scheint – anders lässt es sich nicht deuten – dass die weibliche Arbeitskraft nicht so sehr geschätzt wird wie die männliche. Hinzu kommt die Tatsache, dass Frauen für gleiche Arbeit nach wie vor 20 Prozent weniger verdienen als Männer. Doch: Welche Arbeit ist tatsächlich sinnvoll? Welche Arbeit bringt eine Gesellschaft weiter? Pointiert formuliert kann es doch nicht sein, dass wir dafür bezahlt werden, Waffen herzustellen und dafür bestraft werden, wenn wir Kinder auf die Welt bringen und uns um sie kümmern.

Deshalb plädieren Sie für den Lohn für Hausarbeit?

Genau. Sobald ein Kind auf der Welt ist, verdoppelt sich die Anzahl Arbeitsstunden zuhause. Laut Bundesamt für Statistik sind Frauen mit Kindern, die unter 6 Jahre alt sind, 58 Stunden die Woche mit unbezahlten Tätigkeiten wie Hausarbeit und der Betreuung der Kinder beschäftigt – trotz Erwerbsarbeit. Wird diese hinzugerechnet, haben Frauen ein wöchentliches Arbeitspensum von rund 70 Stunden. Das sind zehn Stunden Arbeit pro Tag. Auch am Samstag. Und am Sonntag. Ähnlich verhält es sich bei den Männern. Auch sie arbeiten unbezahlt – durchschnittlich 34 Stunden in der Woche. Ihre Erwerbsarbeit ausser Haus umfasst zusätzlich mindestens 38 Stunden. Würde man aber Mütter und Väter für die unbezahlte Arbeit bezahlen, wäre die Ausgangslage eine andere: Männer könnten selbstbewusster fordern, ihr Arbeitspensum zu reduzieren, weil sie nicht mehr ausschliesslich dem Chef ausgeliefert wären. Frauen könnten ihren Beruf so ausüben, wie sie es für richtig erachten – vor allem aber müssten sie nicht mehr nach 14 Wochen Mutterschaftsurlaub ihr Kind in eine Kita eingewöhnen und im Büro erscheinen, so als ob nichts passiert wäre. Sowohl für Frauen wie für Männer bestünde die Möglichkeit, einen Beruf auf selbstständige Weise auszuüben. Mit dem Geld wäre ein Grossteil der anfallenden Kosten bezahlt, Mieten, Krankenkassenprämien, Steuern und Kita-Auslagen. Damit nähme der wirtschaftliche Druck nicht mehr Überhand. Familien verfügten plötzlich über das, was ihnen am meisten fehlt: Zeit und Geld.

14 Wochen Mutterschaftsurlaub ist unmenschlich kurz. Was denken Sie, weshalb lassen sich das die Frauen gefallen?

Als der Mutterschaftsurlaub 2006 endlich eingeführt wurde, glaubten wir alle, dass dies ein «Erfolg» sei. Das hat auch mit der Frauen-Geschichte der Schweiz zu tun. Frauen dürfen in der Schweiz – anders als in vielen anderen Ländern, wo das Frauenstimmrecht nach dem ersten Weltkrieg 1918 eingeführt wurde – erst seit den 1970er Jahren am politischen Leben teilnehmen. Erst seither haben Mädchen grundsätzlich denselben Zugang zur Bildung wie Buben. Doch noch in den 1980er Jahren wurden Mädchen ausführlich in Handarbeit und Hauswirtschaft unterrichtet, während Buben technisches Zeichnen und Mathematik büffelten und damit alleinigen Zugang zu den Gymnasien erhielten. Im hiesigen Ehegesetz wurde zudem festgehalten, dass Frauen dazu verpflichtet seien, den Haushalt zu führen und nur einer Erwerbsarbeit nachgehen durften, wenn es der Mann erlaubt. Dieses Ehegesetz wurde erst 1987 aufgehoben. Frauen hatten also lange Zeit kaum Möglichkeiten, Geld zu verdienen. Der Zugang zur Bildung und damit zu einer besser entlöhnten Erwerbsarbeit waren daher Meilensteine für Schweizer Frauen. Doch sobald Frauen Kinder bekamen, standen sie am selben Punkt wie Jahre zuvor. Immer noch waren sie allein verantwortlich für Kinder und Hausarbeit. Der Mutterschaftsurlaub galt daher lange als «Fortschritt», denn für die meisten Frauen war und ist es immer noch ein Traum, Beruf und Familie «vereinbaren» zu können. Mittlerweile zeigt sich aber, dass die 14 Wochen Mutterschaftsurlaub mehr Stolperstein ist, denn Verbesserung: Dies weil 14 Wochen unzumutbar kurz sind und zwar sowohl für Mütter wie auch ihre Babys. Die Erschöpfung ist programmiert. 

Wie ist die Vereinbarkeit sonst in anderen Ländern?

Schweden, übrigens ebenfalls ein kapitalistisch organisiertes Land, geht da mit gutem Beispiel voran: Das skandinavische Land verwendet etwa 3,1 Prozent seines Bruttosozialprodukts (dreimal so viel wie die Schweiz), um Familien und Kinder finanziell zu entlasten. Dazu gehören eine beinahe kostenlose Kinderbetreuung, kurze Arbeitstage (Firmen und Behörden bieten teilweise den 6-Stunden-Tag an), sowie eine grosszügigere Elternzeit nach der Geburt eines Kindes. Auch Deutschland hat bessere Bedingungen: Eine lange Elternzeit (für Mütter bis zu zweieinhalb Jahre; Väter können immerhin zwei Monate Urlaub beziehen) sowie tiefe oder keine Kita-Gebühren. Trotzdem fühlen sich Mütter sowohl in Schweden wie auch in Deutschland überfordert. 2016 wandten sich 49000 Mütter in Deutschland an das sogenannte Müttergenesungswerk und nahmen eine Kur in Anspruch, weil sie an Überforderung und Erschöpfung litten. Erwerbstätige Mütter sind deutlich mehr gestresst als andere Personen, ist das Fazit einer aktuellen Auswertung der Manchester University. Die Mehrbelastung, die Mütter oft allein tragen, führt zu einer erhöhten psychischen Belastung; Stress und geringeres Wohlbefinden sind die Folgen. 

Wie würde in Ihren Augen eine diesbezüglich gerechtere Welt aussehen?

Gret Haller, Juristin und spätere Nationalrätin, beschrieb in ihrem Buch «FRAUEN und Männer» eine auf den Menschenrechten basierende Gesellschaftsvision: Im Zentrum dieser Gesellschaft steht nicht die Profitmaximierung einzelner Konzerne, sondern das Aufwachsen der Kinder und das Kümmern um Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind – ihnen allen soll das schönste, das würdigste aller Leben ermöglicht werden. Das bedingt, dass die Arbeitszeit verkürzt werden müsste, und zwar auf allerhöchstens zwanzig Stunden die Woche. Ein Arbeitstag würde somit noch vier Stunden dauern – und zwar sowohl für Frauen wie für Männer, die sich so gleichberechtigt Erwerbs- und Familienarbeit teilen könnten. Auch wurde sich die Arbeitszeit nach den Schulzeiten der Kinder richten, wir kämen also alle in den Genuss von 13 Wochen Ferien. Ganz generell denke ich, dass wir nicht darum herumkommen werden, die aktuelle Gleichstellungspolitik neu zu denken: Eine sinnvolle Gleichstellungspolitik könnte sich etwa dafür einsetzen, dass der Mutterschaftsurlaub ausgeweitet und eine Elternzeit eingeführt wird. Dass die Arbeitszeit für alle reduziert wird, Kitas gratis sind und die unbezahlte Arbeit, die mehrheitlich von Frauen bewältigt wird, anerkannt und entlöhnt wird. Die Erschöpfung der Mütter würde damit auch öffentlich zum Thema – und nicht bloss hinter vorgehaltener Hand.

Ist Arbeit eine Befreiung für den Menschen? Oder am Ende doch nicht?

Wohl müsste der Begriff «Arbeit» neu definiert werden. Wenn gute Arbeit als sinnvolle Tätigkeit verstanden wird, möchte sich wohl niemand davon emanzipieren. Belastend ist Arbeit dann, wenn man einer Erwerbsarbeit nachgehen muss, die einem sinnlos erscheint oder die schädlich ist für Menschen und Umwelt. Belastend ist aber auch der Stress durch Zeitdruck, das heisst, wenn immer effizientere Leistung in kürzerer Zeit erbracht werden muss. Die härteren Arbeitsbedingungen gelten heute auch in reichen Ländern, weil sich alle im globalen Wettbewerb befinden. Dieser tödliche Wettbewerb, wie ihn die Philosophin Carola Meier-Seethaler nennt, ist leider einer der Grundpfeiler der neoliberalen Wirtschaftstheorie. Ebenfalls dies gilt es zu hinterfragen.

Webseite von Sibylle Stillhart