Die erste Bundesrichterin
Margrith Bigler-Eggenberger war die erste Bundesrichterin der Schweiz. 1974, drei Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts, wurde sie nur knapp zum Mitglied des Bundesgerichts gewählt.
Margrith Bigler-Eggenberger war die erste Bundesrichterin der Schweiz. 1974, drei Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts, wurde sie nur knapp zum Mitglied des Bundesgerichts gewählt.