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Die erste Bundesrichterin

Margrith Bigler-Eggenberger (*1933) war die erste Bundesrichterin der Schweiz. 1974, drei Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts, wurde sie nur knapp zum Mitglied des Bundesgerichts gewählt. Sie blieb 17 Jahre lang die einzige Bundesrichterin in der Schweiz. Die Juristin, die sich nie einschüchtern liess, war eine Vorkämpferin für die Gerechtigkeit und für die Sache der Frauen. So setzte sie sich für den straffreien Schwangerschaftsabbruch ein. »Mörderin ins Bundesgericht« titelte daraufhin das CVP-Parteiblatt Ostschweiz. 30 Jahre später, 2002, wurde die Fristenregelung vom Volk angenommen.

Eines ihrer beruflichen Höhepunkte war die Verhandlung über Lohngleichheit im Jahr 1977. Eine Lehrerin hatte staatsrechtliche Beschwerde wegen Lohndiskriminierung eingereicht – und das Bundesgericht gab ihr recht.

Die Menschenrechte sind für Margrith Bigler-Eggenberger unverzichtbar. Ihr Mann hat nur mit viel Glück ein Nazi-Konzentrationslager überlebt.

Foto: Cécile Oberholzer

> Wikipedia über Margrith Bigler-Eggenberger